05 January 2016

4 comments:


  1. In Arztpraxen ist die IT-Sicherheit kein optionales Thema mehr. Nach Paragraph 75b SGB V müssen Praxen bestimmte Mindestanforderungen erfüllen, um Patientendaten zu schützen. Dazu gehört die Implementierung von sicheren Zugriffssteuerungen wie RBAC, wobei Nutzer nur auf die Daten zugreifen dürfen, die sie benötigen. Zudem verlangt das BSI TR-02102 klare Vorgaben für Verschlüsselungstechniken und Authentifizierungsprozesse bei sensiblen Informationen. Für eine nachhaltige Sicherheitsstrategie ist es notwendig, regelmäßig Software-Updates durchzuführen und Konfigurationsparameter wie den TLS-Modus (mindestens TLS 1.2) korrekt zu setzen. Die Einhaltung dieser Standards lässt sich durch spezielle Tools wie Splunk oder CrowdStrike überwachen und dokumentieren; weiterführende Informationen sind auf https://csvisor.de/ verfügbar.

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